MITGLIEDSCHAFT
Ordentliche Mitglieder sind die Künstler, die die East Side Gallery geschaffen haben, sowie Künstler, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen. Ferner kann ordentliches Mitglied werden, wer durch den Vorstand der Künstlerinitiative EAST SIDE GALLERY e.V. aufgrund seiner besonderen Verbundenheit zur East Side Gallery als ordentliches Mitglied benannt wird.
Fördernde Mitglieder sind alle an der East Side Gallery interessierte und dem Vereinszweck verbundene Personen, die an seiner Umsetzung mitwirken und diesen fördern.
Freiwillige Ehrenmitglieder sind die Künstler der East Side Gallery.
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person sowie juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme beschließt.
Die Mitgliedschaft endet: durch Tod oder bei juristischen Personen durch Auflösung, durch Austritt oder durch Ausschluss.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres.
SATZUNG
Die Vereinssatzung bildet das Fundament jedes Vereins. Sie beschreibt u.a. den Zweck, die Aufgaben sowie die Ziele des Vereins und gibt die Struktur vor.
Der Zweck der Künstlerinitiative EAST SIDE GALLERY e.V. ist der Erhalt des an der Mühlenstraße zwischen Oberbaumbrücke und Hauptbahnhof in Berlin-Friedrichshain stehenden 1,3 km langen Restes der Berliner Mauer.
Bauwerk und Gemälde wurden am 02.10.1990 von der zuständigen Behörde unter Denkmalschutz gestellt und ist in das öffentliche Verzeichnis der Denkmale in Berlin (Denkmalliste Berlin, veröffentlicht im Amtsblatt Berlin vom 28. September 1995, Nr. 45) aufgenommen worden.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: